Eine Optimierung ist erst dann vollständig, wenn sie im Fahrzeugausweis steht. In der Schweiz macht genau dieser Eintrag den Unterschied zwischen einer legalen Leistungssteigerung und einem versteckten Risiko. Viele Halter fragen sich, wie dieser Weg konkret aussieht: Was wird geprüft, wer nimmt die Abnahme vor und wie lange dauert es? Bei CTG Engineering in Kriens begleiten wir Sie durch diesen Prozess – von der ersten Messung bis zum Eintrag.
Eine Leistungssteigerung zählt zu den technischen Änderungen am Fahrzeug. Nach den einschlägigen Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) muss eine solche Änderung dem zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt gemeldet, technisch geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.
Ohne diesen Eintrag entspricht das Fahrzeug nicht mehr seinem zugelassenen Zustand. Die Folgen reichen vom Verlust der Betriebserlaubnis bis zum Wegfall des Kaskoschutzes im Schadenfall. Die Eintragung ist also kein bürokratischer Zusatz, sondern die Voraussetzung dafür, dass Ihre Mehrleistung im Alltag rechtssicher bleibt.
Der Weg zur eingetragenen Optimierung folgt einer klaren Reihenfolge:
1. Ausgangsmessung auf dem Prüfstand: Zuerst ermitteln wir die reale Serienleistung Ihres Fahrzeugs. Das schafft eine objektive Vergleichsbasis.
2. Individuelle Kalibrierung: Die Motorsoftware wird gezielt auf Ihr Fahrzeug abgestimmt – innerhalb der zulässigen Grenzen.
3. Verifikation auf dem Prüfstand: Wir dokumentieren das Ergebnis mit einer erneuten Messung und, wo nötig, einer Fahrzyklus-Simulation samt Abgas-Emissionstest.
4. Prüfbericht und Meldung: Auf dieser Grundlage entsteht die Dokumentation für das kantonale Strassenverkehrsamt.
5. Einzelabnahme: Die technische Abnahme erfolgt bei einer anerkannten Stelle, etwa bei DTC oder FAKT.
6. Eintrag im Fahrzeugausweis: Nach bestandener Abnahme wird die Änderung offiziell eingetragen.
Wie die eigentliche Optimierung technisch funktioniert, lesen Sie unter Wie funktioniert es.
DTC und FAKT sind anerkannte Prüfstellen, die im Rahmen einer Einzelabnahme bestätigen, dass das geänderte Fahrzeug die geltenden Sicherheits- und Emissionsanforderungen erfüllt. Unsere Aufgabe als Ingenieurbetrieb besteht darin, die Optimierung so umzusetzen und zu dokumentieren, dass sie diese Prüfung besteht. Über den Konfigurator lässt sich vorab abschätzen, welche Optimierung für Ihr Modell technisch sinnvoll und zulassungsfähig ist.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Die eigentliche Optimierung ist oft an einem Werkstatttag erledigt. Der behördliche Teil - Prüfung und Eintragung – richtet sich nach den Terminen der zuständigen Stelle und variiert kantonal.
Was kostet die Eintragung?
Feste Pauschalpreise gibt es nicht, weil Aufwand, Modell und Prüfstelle unterschiedlich sind. Fordern Sie eine unverbindliche Offerte an, dann erhalten Sie einen konkreten Rahmen.
Besteht eine eingetragene Optimierung die periodische MFK?
Ja. Eine homologierte und eingetragene Optimierung wird rechtlich wie der zugelassene Zustand behandelt und ist bei der Kontrolle unauffällig.
Gilt das auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge?
Grundsätzlich ja. Der Ablauf folgt derselben Logik; die technischen Details klären wir modellabhängig.